Online-Recht ist ein wichtiges Thema, und das nicht nur für Leute, die Webshops, sondern auch für Menschen, die ein Weblog oder eine einfache Website betreiben. Das hat die Abmahnwelle rund um die Google-Fonts noch einmal bestätigt.
Wer eine Idee für einen Webshop hat, der möchte in erster Linie die Idee umsetzen und die entsprechenden Produkte verkaufen und sich nicht permanent mit der komplexen Online-Recht-Thematik auseinandersetzen.
STRATO bietet daher schon seit längerer Zeit den Zusatzschutz für die Webshops. Wer ein Plus-Paket oder höher gebucht hatte, der hatte die Möglichkeit den Abmahnschutz der IT-Recht-Kanzlei dazuzubuchen.
Dieser Schutz besteht aus abmahnsicheren Rechtstexten für die AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum. Bei den Produktpaketen Webshop Pro und Ultimate ist der Schutz sogar für die Rechtstexte der Plattformen eBay.de und amazon.de verfügbar.
Die IT-Recht-Kanzlei erstellt notwendige Rechtstexte, passt sie im Rahmen des Update-Services an die aktuellen Gegebenheiten an und haftet für diese. Gibt es neue Gerichtsurteile, so werden die Texte entsprechend angepasst.
Abmahnschutz auch für andere Produkte
Nun wurde dieser Service und Schutz auch auf andere Produkte erweitert. So kannst du, wenn du andere Pakete bei uns hast – etwa das WordPress-Hosting-Paket – den Abmahnschutz ebenfalls dazubuchen.

Hast du lediglich eine Website oder ein Blog, dann ist das erste Paket ausreichend. Hier bekommst du rechtssichere Texte für das Impressum und die Datenschutzerklärung. Zudem gibt es Textmuster und Anleitungen in Bezug auf die DSGVO.
Betreibst du einen Online-Shop, dann wäre das mittlere Paket die bessere Wahl, da du hier zusätzlich noch rechtssichere Texte für AGB und Widerrufsbelehrung mit dabei sind.
Hast du dagegen ein Webshop und du verkaufst die Produkte noch zusätzlich über Amazon oder eBay, dann ist das dritte Paket empfehlenswert, da du hier den Zugriff auf die entsprechenden Rechtstexte hast.
Somit erhältst du bei STRATO ein sinnvolles Paket für die Rechtssicherheit und kannst dich entspannter auf die Umsetzung deiner Ideen konzentrieren.
Unsere Webshop-Pakete Unsere Hosting-PaketeBild von Lothar Dieterich auf Pixabay
Thomas sagte am
Hallo, eine ( evtl. ja blöde ) Frage. Ich habe auf den Webseiten jeweils schon ein Impressum, Datenschutzerklärungen und Hinweise auf mögliche Cookies. Werden diese im Rahmen des neuen Paketes geprüft und bei Bedarf ersetzt, oder werden grundsätzlich neue Texte/Erklärungen eingestellt?
Für eine kurze Rückmeldung schon einmal vielen Dank
Vladimir Simović sagte am
Hallo Thomas,
das ist eine berechtigte Frage.
Nachdem du den Abmahnschutz für die Rechtstexte gekauft und im Kunden-Login aktiviert hast, kannst du die neuen Rechtstexte im Mandanten-Portal der IT-Recht-Kanzlei erstellen. Für die Erstellung der Rechtstexte ist es nötig, den hinterlegten Fragenkatalog zu beantworten. Anhand von dort vorliegenden Anleitungen kannst du dann die Texte entweder automatisiert oder manuell (hängt von eingesetztem System ab) übertragen. Die bereits bestehenden Rechtstexte werden nicht geprüft oder angepasst.
Viele Grüße
Vladimir
Bernd sagte am
Eine Abmahnung für meine mit wordpress erstellte Website liegt vor. Grund: Goggle Fonts. Warum wird dieser Abmahnunsgrund nicht von wordpress beseitigt? Es ist doch ein technisches Problem. Nicht ein Problem von Inhalt usw. Bitte Ihre Handlungsempfehlung.
Vladimir Simović sagte am
Hallo Bernd,
die »Schuld« liegt nicht bei WordPress. WordPress selbst setzt seit längerer Zeit auf Systemschriften (die Schriften, die der Besucher auf dem eigenen Rechner hat) und hat vor Monaten aufgefordert, die Schriften von Google entweder nicht zu nutzen, oder sie lokal abzulegen. Es sind vielmehr die Drittanbieter und Entwickler von Themes und Plugins ind er Verantwortung. Da viele von diesen Entwicklern und Agenturen im Ausland sitzen, wo es keine DSGVO gibt, haben die häufig wenig Interesse den Einbau, der Schriften zu ändern.
In dem Blogartikel Datenschutz: Google Fonts in WordPress lokal hosten haben wir ausführlich beschrieben, wie man die Google Fonts entfernt bzw. lokal abspeichert.
Viele Grüße
Vladimir
Herbert Strato-User sagte am
1. Wie entdecke ich mit Ihren Tools denn (dynamisch neue) oder zumindest eben bestehende abmahnfähige Verletzungen (wie z.B. dynamische google fonts) auf meiner Webseite?
2. Werde ich automatisch gewarnt, wenn neue Urteile gefällt werden, die mich betreffen bzw. wenn ich (durch Updates oder neue Installation) Tools verwende, die zweifelhaft sind???
3. Wie Funktioniert die versprochene Haftung?
Vladimir Simović sagte am
Hallo Herbert,
bei solchen spezifischen Fragen würde ich empfehlen, sich an den Support zu wenden bzw. vorab in die FAQ zu schauen.
Viele Grüße
Vladimir
Dieter sagte am
Wir haben ein Webhosting Pro Paket, dazu einige Websites und zwei Impressen. Sind alle Websites und Impressen damit abgesichert, oder muss ich für jede Website extra buchen.? War mir aus dem Blogartikel nicht klar ersichtlich.
Vladimir Simović sagte am
Hallo Dieter,
wenn ich ein Abmahnschutz Paket habe, kann ich damit mehrere Websiten absichern. Das geht aber nur, solange der Anbieter im Impressum tatsächlich identisch ist. Gibt es unterschiedliche Anbieter (Daten für das Impressum), bedarf es mehrerer Abmahnschutz-Pakete. Derzeit ist allerdings noch nicht vorgesehen, mehr als ein Abmahnschutz pro Paket zu haben.
Viele Grüße
Vladimir
Elena David sagte am
Sie haben mir eine Information zu gesendet über Abmahnschutz, muss ich so etwas haben und wozu, es kostet auch Geld und ich mache keine Geschäfte bin nur eine Medium und habe eine kleine Rente.
Wollte es wissen ist das Pflicht?
Antworten Sie mir bitte per E-Mail
Bedanke mich in voraus
Elena David
Vladimir Simović sagte am
Hallo,
die Annahme des Angebots ist natürlich freiwillig. Wer bedarf an einem Abmahnschutz hat, der kann es gerne buchen.
Viele Grüße
Vladimir